NiedersachsenRechtNDS-RE-463-2022

Sind Sie in Bezug auf Ihre Waffen zur Auskunft gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja.
  • B)Ja, aber nur während eines Strafverfahrens.
  • C)Nein, nur gegenüber dem Gericht.
Erklärung

Ja, als Waffenbesitzer bist du der zuständigen Behörde in begründeten Fällen auskunftspflichtig – nicht nur im Strafverfahren. Die Behörde darf zudem die Vorlage von Waffen, Munition und Erlaubnisurkunden zur Prüfung verlangen.

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