Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja, als Waffenbesitzer bist du der zuständigen Behörde in begründeten Fällen auskunftspflichtig – nicht nur im Strafverfahren. Die Behörde darf zudem die Vorlage von Waffen, Munition und Erlaubnisurkunden zur Prüfung verlangen.
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