Kurze Antwort
Ja, im Notwehrfall soll vor dem Schuss gewarnt werden, soweit es die Umstände erlauben.
Eine Warnung (Zuruf/Warnschuss) ist nicht zwingende Voraussetzung, aber geboten, wenn sie ohne Gefahr möglich ist. Ziel ist, mit dem mildesten geeigneten Mittel den rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff zu beenden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.