NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-102-2022

Soll im Notwehrfall vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?

Kurze Antwort

Ja, im Notwehrfall soll vor dem Schuss gewarnt werden, soweit es die Umstände erlauben.

  • A)Ja, das ist Voraussetzung für einen rechtmäßigen Schusswaffengebrauch.
  • B)Ja, soweit es die Umstände erlauben.
  • C)Nein, das ist nicht erforderlich.
Erklärung

Eine Warnung (Zuruf/Warnschuss) ist nicht zwingende Voraussetzung, aber geboten, wenn sie ohne Gefahr möglich ist. Ziel ist, mit dem mildesten geeigneten Mittel den rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff zu beenden.

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