Kurze Antwort
Ja, einen geflügelten, außerhalb des Treibens in passender Entfernung davonlaufenden Fasan soll man zur tierschutzgerechten Erlegung beschießen.
Ein geflügelter Fasan ist angeschossen und flugunfähig. Um unnötiges Leiden zu vermeiden und Wildverlust zu verhindern, wird er umgehend mit sicherem Kugelfang nachgefasst. Regeln der Sicherheit sind strikt einzuhalten.
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