NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-92-2022

Spaziergänger haben im Frühjahr Weidenkätzchenzweige abgeschnitten. Ist das erlaubt?

Kurze Antwort

Ja, das ist im Frühjahr in der Menge eines Handstraußes erlaubt.

  • A)ja mit Genehmigung des Grundeigentümers
  • B)ja in der Menge eines Handstraußes
  • C)nein, nicht im Frühjahr
Erklärung

Nach § 39 Abs. 3 BNatSchG gilt die Handstraußregel: Geringe Mengen für den persönlichen Bedarf dürfen an nicht gesperrten Stellen entnommen werden. Voraussetzung ist pflegliches Vorgehen; geschützte Arten bleiben ausgenommen.

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