NiedersachsenRechtNDS-RE-111-2022

Über welche Deckungssummen muss die Jagdhaftpflichtversicherung mindestens verfügen?

Kurze Antwort

Die Jagdhaftpflichtversicherung muss mindestens 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden abdecken.

  • A)500.000 € für Sachschäden
  • B)500.000 € für Personenschäden
  • C)1 Million € für Personenschäden
  • D)50.000 € für Sachschäden
  • E)50.000 € für Personenschäden
  • F)100.000 € für Sachschäden
Erklärung

Diese Mindestdeckung ist in § 17 Abs. 1 BJagdG festgelegt. Höhere Deckungssummen sind üblich und sinnvoll, aber für die Erteilung des Jagdscheins sind die genannten Mindestbeträge verpflichtend.

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