Kurze Antwort
Die Jagdhaftpflichtversicherung muss mindestens 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden abdecken.
Diese Mindestdeckung ist in § 17 Abs. 1 BJagdG festgelegt. Höhere Deckungssummen sind üblich und sinnvoll, aber für die Erteilung des Jagdscheins sind die genannten Mindestbeträge verpflichtend.
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