NiedersachsenRechtNDS-RE-547-2022

Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ist das Töten von Kormoranen in Niedersachsen erlaubt. Welche der nachgenannten Personen sind hierzu befugt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Revierinhaber und Ein im betroffenen Revier zur Jagdausübung befugter Jagdgast.

  • A)Ein Angehöriger der zuständigen Naturschutzwacht
  • B)Der zuständige bestätigte Fischereiaufseher
  • C)Der Revierinhaber
  • D)Ein im betroffenen Revier zur Jagdausübung befugter Jagdgast
Erklärung

Richtig, weil in Niedersachsen unter bestimmten Auflagen der Jagdausübungsberechtigte (Revierinhaber) den Kormoran erlegen darf und diese Befugnis auf einen zur Jagd zugelassenen Jagdgast übertragen kann. Naturschutzwacht und Fischereiaufseher haben hierfür keine jagdrechtliche Abschussbefugnis.

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