Kurze Antwort
Richtig sind: Auf dem Schießstand: Waffen ja, Munition nur zum sofortigen Verbrauch. und Zur Beförderung, wenn der Andere selbst eine WBK besitzt.
Richtig ist die Überlassung auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch sowie zur Beförderung an einen WBK-Inhaber. Beides sind gesetzlich zulässige Sonderfälle: Auf der Schießstätte darf Munition nur direkt verschossen werden, und für den Transport darf ein Berechtigter (WBK) Waffen/Munition übernehmen. Das reine „Trennen“ von Waffe und Munition oder Verwahrung durch Unberechtigte reicht nicht.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.