NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-64-2022

Unter welchen Umständen dürfen anderen Personen z.B. Waffen oder Munition überlassen werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Auf dem Schießstand: Waffen ja, Munition nur zum sofortigen Verbrauch. und Zur Beförderung, wenn der Andere selbst eine WBK besitzt.

  • A)Nur, wenn Waffen und Munition getrennt übergeben werden.
  • B)<p>Waffen vorübergehend zur nicht gewerbsmäßigen sicheren Aufbewahrung, wenn der Andere selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.</p>
  • C)Auf dem Schießstand: Waffen ja, Munition nur zum sofortigen Verbrauch.
  • D)Zur Beförderung, wenn der Andere selbst eine WBK besitzt.
Erklärung

Richtig ist die Überlassung auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch sowie zur Beförderung an einen WBK-Inhaber. Beides sind gesetzlich zulässige Sonderfälle: Auf der Schießstätte darf Munition nur direkt verschossen werden, und für den Transport darf ein Berechtigter (WBK) Waffen/Munition übernehmen. Das reine „Trennen“ von Waffe und Munition oder Verwahrung durch Unberechtigte reicht nicht.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten