NiedersachsenRechtNDS-RE-438-2022

Unter welchen Voraussetzungen darf Ihnen ein Waffenhändler eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zum Ausprobieren ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde überlassen?

Kurze Antwort

Ein Waffenhändler darf Ihnen die erlaubnispflichtige Waffe nur überlassen, wenn Sie bereits eine WBK besitzen und der Erwerb eindeutig vorübergehend ist, maximal für einen Monat.

  • A)Überhaupt nicht. Ohne vorherige Erlaubnis ist das immer verboten.
  • B)Das ist waffenrechtlich für die Dauer von bis zu 6 Wochen ohne weitere Voraussetzung erlaubt.
  • C)Das ist nur erlaubt, wenn ich bereits eine WBK besitze und der Erwerb vorübergehend ist (höchstens einen Monat).
Erklärung

Vorübergehender Erwerb/Verleih ist bis zu einem Monat zulässig, jedoch nur an Berechtigte. Die WBK weist die Erwerbs- und Besitzberechtigung für erlaubnispflichtige Schusswaffen nach; ohne WBK ist ein solches Überlassen unzulässig.

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