NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-74-2022

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie eine in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtige Schusswaffe nach dem Erwerb im Ausland in das Bundesgebiet einführen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur wenn ich im Besitz einer Verbringungserlaubnis bin.

  • A)Nur wenn ich im Besitz einer in Deutschland gültigen Waffenbesitzkarte mit Voreintrag bin.
  • B)Nur wenn ich im Besitz eines Europäischen Feuerwaffenpasses bin.
  • C)Nur wenn ich im Besitz einer Verbringungserlaubnis bin.
Erklärung

Richtig ist die Verbringungserlaubnis, weil die dauerhafte Einführung (Verbringen) einer im Ausland erworbenen, erlaubnispflichtigen Schusswaffe nach Deutschland vor Grenzübertritt von der zuständigen Waffenbehörde genehmigt werden muss. WBK mit Voreintrag oder EFP reichen hierfür nicht aus; der EFP deckt nur die zeitweise Mitnahme für Reisen ab, nicht den endgültigen Import.

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