Kurze Antwort
Kurzwaffen dürfen für den Fangschuss auf Schalenwild verwendet werden, wenn die Mündungsenergie des Geschosses (E0) mindestens 200 Joule beträgt.
Das Bundesjagdgesetz erlaubt den Fangschuss mit Kurzwaffen nur ab E0 ≥ 200 J; eine Entfernungsgrenze wie 8 m gibt es nicht. Die Energieanforderung stellt die tierschutzgerechte Wirksamkeit sicher.
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