NiedersachsenRechtNDS-RE-33-2022

Unterliegen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Ja, wenn sie herrenlos geworden sind, unterliegen aus Gehegen ausgebrochene Tiere dem Jagdrecht.

  • A)ja, weil sie auch schon vorher dem Jagdrecht unterlagen
  • B)nein, weil der Eigentumsnachweis immer geführt werden kann
  • C)ja, wenn die Tiere herrenlos geworden sind
Erklärung

Gehegetiere sind zunächst nicht herrenlos. Erlangen sie die Freiheit und werden nicht unverzüglich verfolgt bzw. aufgegeben, werden sie herrenlos (§ 960 BGB) und fallen dann als freilebendes Wild unter das Jagdrecht. Regulations können je nach Bundesland variieren.

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