Kurze Antwort
Die Streckenliste ist vom Jagdausübungsberechtigten zu führen.
Das Führen der Streckenliste ist Pflicht des Revierinhabers/Jagdausübungsberechtigten, nicht der Jagdgenossenschaft, des Verpächters oder beliebiger Jagdberechtigter. Er verantwortet Erlegung und Meldungen im Revier weidgerecht und fristgerecht.
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