Kurze Antwort
Richtig ist: von der Jagdgenossenschaft.
Richtig ist: von der Jagdgenossenschaft. Begründung: Die Jagdgenossenschaft ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Jagdvorstand vertreten; dieser wird von den Jagdgenossen in der Genossenschaftsversammlung gewählt. Nur wenn kein Jagdvorstand existiert, führt vorübergehend der Gemeindevorstand die Geschäfte.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.