NiedersachsenRechtNDS-RE-69-2022

Von wem wird der Jagdvorstand gewählt?

Kurze Antwort

Richtig ist: von der Jagdgenossenschaft.

  • A)von den Jagdpächtern
  • B)vom Gemeindevorstand
  • C)von der Jagdgenossenschaft
Erklärung

Richtig ist: von der Jagdgenossenschaft. Begründung: Die Jagdgenossenschaft ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Jagdvorstand vertreten; dieser wird von den Jagdgenossen in der Genossenschaftsversammlung gewählt. Nur wenn kein Jagdvorstand existiert, führt vorübergehend der Gemeindevorstand die Geschäfte.

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