Kurze Antwort
Richtig ist: kein wesentlicher Teil einer Schusswaffe.
Richtig ist: kein wesentlicher Teil einer Schusswaffe. Wesentliche Teile sind u. a. Lauf, Patronenlager (falls nicht im Lauf), Verschluss sowie bei Kurzwaffen das Griffstück und bei Langwaffen das Gehäuse. Der Schaft gehört nicht dazu und ist daher waffenrechtlich nicht „wesentlich“ (auch wenn er für Passform und Handhabung jagdlich wichtig ist).
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