NiedersachsenRechtNDS-RE-142-2022

Wann beginnt jagdrechtlich die „Nachtzeit“?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang.

  • A)1,5 Stunden nach Sonnenuntergang
  • B)1 Stunde nach Sonnenuntergang
  • C)1,5 Stunden vor Sonnenaufgang

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