Kurze Antwort
In Niedersachsen darf der Rehbock vom 1. April bis zum 31. Januar bejagt werden.
Nach niedersächsischem Jagdrecht beginnt die Bockjagd bereits am 1. April und endet am 31. Januar. Andere genannte Zeiträume weichen von dieser landesrechtlichen Regelung ab und sind daher unzutreffend.
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