NiedersachsenRechtNDS-RE-210-2022

Wann darf in Niedersachsen die Jagd auf den Rehbock ausgeübt werden?

Kurze Antwort

In Niedersachsen darf der Rehbock vom 1. April bis zum 31. Januar bejagt werden.

  • A)16. Mai bis 30. Oktober
  • B)16. April bis 15. Oktober
  • C)1. April bis 31. Januar
  • D)1. September bis 31. Januar
Erklärung

Nach niedersächsischem Jagdrecht beginnt die Bockjagd bereits am 1. April und endet am 31. Januar. Andere genannte Zeiträume weichen von dieser landesrechtlichen Regelung ab und sind daher unzutreffend.

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