NiedersachsenRechtNDS-RE-201-2022

Wann darf in Niedersachsen die Jagd auf Rot-Schmalspießer ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: 1. April bis 15. Mai und 1. August bis 31. Januar.

  • A)1. April bis 15. Mai
  • B)1. August bis 31. Januar
  • C)1. September bis 28. Februar
Erklärung

In Niedersachsen hat der Rot-Schmalspießer zwei offene Zeitfenster: zur Frühjahrsbejagung vom 1. April bis 15. Mai und wieder vom 1. August bis 31. Januar. Der Zeitraum 1. September bis 28. Februar ist falsch, weil die Schonzeit im Juli gilt und ab Februar endet die Jagdzeit bereits am 31. Januar.

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