NiedersachsenRechtNDS-RE-203-2022

Wann darf man im Rahmen der gesetzlichen Wildfolge ausnahmsweise eine Nachsuche im Nachbarjagdbezirk selbständig durchführen?

Kurze Antwort

Eine selbständige Nachsuche im Nachbarrevier ist ausnahmsweise zulässig, wenn das Wild nur so vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden bewahrt werden kann.

  • A)wenn es sich um Niederwild handelt
  • B)wenn das Wildbret zu verhitzen droht
  • C)wenn Wild nur so vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren ist
Erklärung

Vorrang hat der Tierschutzgedanke nach § 22a BJagdG. Drohende Verhitzung oder die Wildart (Niederwild) rechtfertigen die selbständige Nachsuche über die Reviergrenze nicht. Regulär ist die Zustimmung/Wildfolgevereinbarung erforderlich; Länderregelungen beachten.

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