NiedersachsenRechtNDS-RE-480-2022

Wann darf mit dem Schießen begonnen werden?

Kurze Antwort

Mit dem Schießen darf erst begonnen werden, wenn die verantwortliche Aufsichtsperson den Schießbetrieb ausdrücklich freigegeben hat.

  • A)Wenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält.
  • B)Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.
  • C)Wenn alle Schützenstände belegt sind.
Erklärung

Die Aufsicht gewährleistet Sicherheit und überprüft, ob alle Voraussetzungen (z. B. freier Gefahrenbereich, Standzulassung, sichere Handhabung) erfüllt sind. Andere Bedingungen wie leere Zielbahn oder belegte Stände reichen nicht aus.

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