Kurze Antwort
Mit dem Schießen darf erst begonnen werden, wenn die verantwortliche Aufsichtsperson den Schießbetrieb ausdrücklich freigegeben hat.
Die Aufsicht gewährleistet Sicherheit und überprüft, ob alle Voraussetzungen (z. B. freier Gefahrenbereich, Standzulassung, sichere Handhabung) erfüllt sind. Andere Bedingungen wie leere Zielbahn oder belegte Stände reichen nicht aus.
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