NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-324-2022

Wann dürfen Rohr- und Schilfbestände gemäht werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1. Oktober bis 28. Februar.

  • A)1. Oktober bis 28. Februar
  • B)1. August bis 28. Februar
  • C)1. September bis 31. März

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten