NiedersachsenRechtNDS-RE-146-2022

Wann dürfen Saufänge angelegt werden?

Kurze Antwort

Saufänge dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde angelegt und betrieben werden.

  • A)bei Ausbruch der Schweinepest im Landkreis
  • B)bei einer Überpopulation von Schwarzwild
  • C)nur mit Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde
Erklärung

Das Anlegen von Saufängen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig und ohne behördliche Erlaubnis unzulässig. Gründe wie ASP-Ausbruch oder Überpopulation rechtfertigen keinen Eigenbau; sie können lediglich Grundlage für eine behördliche Ausnahmegenehmigung sein.

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