Kurze Antwort
Saufänge dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde angelegt und betrieben werden.
Das Anlegen von Saufängen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig und ohne behördliche Erlaubnis unzulässig. Gründe wie ASP-Ausbruch oder Überpopulation rechtfertigen keinen Eigenbau; sie können lediglich Grundlage für eine behördliche Ausnahmegenehmigung sein.
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