Kurze Antwort
Schützen dürfen mit dem Schießen beginnen, sobald die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.
Das Öffnen des Schießstandes sowie das Vorhandensein von Munition und Scheiben reichen dafür nicht aus. Erst die ausdrückliche Freigabe durch die verantwortliche Aufsichtsperson erlaubt den Schießbeginn.
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