NiedersachsenRechtNDS-RE-503-2022

Wann dürfen Schützen mit dem Schießen beginnen?

Kurze Antwort

Schützen dürfen mit dem Schießen beginnen, sobald die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.

  • A)Sobald die Aufsichtsperson den Schießstand öffnet.
  • B)Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.
  • C)Sobald Munition und Scheiben vorhanden sind.
Erklärung

Das Öffnen des Schießstandes sowie das Vorhandensein von Munition und Scheiben reichen dafür nicht aus. Erst die ausdrückliche Freigabe durch die verantwortliche Aufsichtsperson erlaubt den Schießbeginn.

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