NiedersachsenRechtNDS-RE-88-2022

Wann erlischt der Jagdpachtvertrag vorzeitig?

Kurze Antwort

Der Jagdpachtvertrag erlischt vorzeitig, wenn die Gültigkeit des Jagdscheins abgelaufen ist und die Erteilung eines neuen Jagdscheins unanfechtbar abgelehnt wurde.

  • A)wenn der Pächter länger krankheitsbedingt nicht die Jagd ausüben kann
  • B)wenn ein zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehöriges Grundstück veräußert wird
  • C)wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins des Pächters abgelaufen ist und die Erteilung eines neuen Jagdscheins unanfechtbar abgelehnt wird
Erklärung

Nach § 13 BJagdG kann ein Pachtvertrag ohne gültigen Jagdschein nicht fortbestehen. Krankheit oder der Verkauf eines Grundstücks im GJB lassen den Vertrag nicht erlöschen.

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