Kurze Antwort
Der Jagdpachtvertrag erlischt vorzeitig, wenn die Gültigkeit des Jagdscheins abgelaufen ist und die Erteilung eines neuen Jagdscheins unanfechtbar abgelehnt wurde.
Nach § 13 BJagdG kann ein Pachtvertrag ohne gültigen Jagdschein nicht fortbestehen. Krankheit oder der Verkauf eines Grundstücks im GJB lassen den Vertrag nicht erlöschen.
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