NiedersachsenRechtNDS-RE-304-2022

Wann geht die Schusswaffeneigenschaft im Sinne des Waffengesetzes verloren?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn alle wesentlichen Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.

  • A)Wenn mehrere wesentliche Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.
  • B)Wenn alle wesentlichen Teile vorübergehend unbrauchbar gemacht werden.
  • C)Wenn alle wesentlichen Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.

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