Kurze Antwort
Ein Vorstehhund gilt als brauchbar mit bestandener VGP einschließlich Übernachtfährte oder mit bestandener HZP, wenn die erforderlichen Zusatzfächer (insbesondere Schweißarbeit) absolviert wurden.
Die VGP ist eine umfassende Leistungsprüfung und erfüllt den gesetzlichen Brauchbarkeitsnachweis. Die HZP ist eine Zuchtprüfung und führt nur mit Zusatzfach/‑fächern zur Brauchbarkeit; die VJP allein führt nicht zur Brauchbarkeit.
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