NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-443-2022

Wann hat sich bei einer Treibjagd ein Schütze mit seinen Nachbarn zu verständigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: nach Einnehmen des Standes.

  • A)nach Einnehmen des Standes
  • B)bevor er seinen Stand verlässt
  • C)beim Anwechseln von Wild
Erklärung

Richtig ist: nach Einnehmen des Standes. Laut UVV und Weidgerechtigkeit müssen sich Schützen direkt nach dem Anstellen mit den Nachbarschützen verständigen, um Schusssektoren, Gefahrenbereiche und Signalabsprachen zu klären. So wird verhindert, dass später Missverständnisse oder gefährliche Situationen im Treiben entstehen.

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