Kurze Antwort
Richtig ist: nach Einnehmen des Standes.
Richtig ist: nach Einnehmen des Standes. Laut UVV und Weidgerechtigkeit müssen sich Schützen direkt nach dem Anstellen mit den Nachbarschützen verständigen, um Schusssektoren, Gefahrenbereiche und Signalabsprachen zu klären. So wird verhindert, dass später Missverständnisse oder gefährliche Situationen im Treiben entstehen.
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