Kurze Antwort
Richtig ist: Nur mit Nachweis der Original-WBK frei zu erwerben.
Richtig ist Option 3: Wechselsysteme sind wesentliche Teile. Sie dürfen erlaubnisfrei erworben werden, wenn du Inhaber einer WBK bist und das Wechselsystem zum Kaliber der eingetragenen Kurzwaffe passt. Der Händler verlangt deshalb die Original-WBK als Nachweis der Erwerbsberechtigung; eine bloße Altersangabe reicht nicht.
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