NiedersachsenRechtNDS-RE-447-2022

Wann ist der Erwerb eines Wechselsystems .22 l.r. zur eingetragenen Waffe .32 S&W Long WC waffenrechtlich zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur mit Nachweis der Original-WBK frei zu erwerben.

  • A)Ab 18 Jahren frei zu erwerben.
  • B)Ohne Altersbeschränkung frei zu erwerben.
  • C)Nur mit Nachweis der Original-WBK frei zu erwerben.
Erklärung

Richtig ist Option 3: Wechselsysteme sind wesentliche Teile. Sie dürfen erlaubnisfrei erworben werden, wenn du Inhaber einer WBK bist und das Wechselsystem zum Kaliber der eingetragenen Kurzwaffe passt. Der Händler verlangt deshalb die Original-WBK als Nachweis der Erwerbsberechtigung; eine bloße Altersangabe reicht nicht.

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