Kurze Antwort
Richtig ist: Es kann jeden Augenblick ein Schaden eintreten.
Gegenwärtige Gefahr liegt vor, wenn der Schaden jederzeit unmittelbar eintreten kann – es brennt lichterloh, der Hund droht zu ertrinken, das Wild ist schwer verletzt. „Vielleicht später“ (Option 2) reicht nicht, und wenn der Schaden bereits eingetreten und abgeschlossen ist (Option 3), besteht keine gegenwärtige Gefahr mehr.
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