NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-316-2022

Wann ist ein Hund im Sinne des Jagdgesetzes brauchbar?

Kurze Antwort

Ein Hund gilt als jagdrechtlich brauchbar, wenn er mindestens die Brauchbarkeitsprüfung, eine Spezialbrauchbarkeitsprüfung oder eine höherwertige Prüfung bestanden hat.

  • A)wenn er regelmäßig tollwutschutzgeimpft ist
  • B)wenn er zumindest die Brauchbarkeitsprüfung, eine Spezialbrauchbarkeitsprüfung oder höherwertige Prüfungen bestanden hat
  • C)wenn es sich um eine anerkannte Jagdgebrauchshunderasse handelt und ein Abstammungsnachweis vorhanden ist
Erklärung

Die Rassezugehörigkeit, ein Abstammungsnachweis oder eine Tollwutschutzimpfung allein begründen keine Brauchbarkeit. Maßgeblich ist der erfolgreiche Prüfungsnachweis.

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