Kurze Antwort
Ein Jagdpachtvertrag ist nichtig, wenn er mündlich abgeschlossen wurde oder der Pächter zuvor erst zwei Jahre einen Jahresjagdschein besessen hat.
Der Jagdpachtvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Außerdem muss der Pächter einen Jahresjagdschein besitzen und bereits während dreier Jahre einen solchen besessen haben.
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