NiedersachsenRechtNDS-RE-89-2022

Wann ist ein Jagdpachtvertrag nichtig?

Kurze Antwort

Ein Jagdpachtvertrag ist nichtig, wenn er mündlich abgeschlossen wurde oder der Pächter zuvor erst zwei Jahre einen Jahresjagdschein besessen hat.

  • A)Wenn er nur mündlich abgeschlossen worden ist
  • B)Wenn der Pächter seit zwei Jahren den Jagdschein besitzt
  • C)Wenn der Pächter gleichzeitig Mitglied des Vorstandes ist
Erklärung

Der Jagdpachtvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Außerdem muss der Pächter einen Jahresjagdschein besitzen und bereits während dreier Jahre einen solchen besessen haben.

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