NiedersachsenRechtNDS-RE-371-2022

Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?

Kurze Antwort

Eine Schusswaffe ist schussbereit, wenn sich Geschosse oder Patronen in der Waffe befinden.

  • A)Wenn sie griffbereit im Holster getragen wird.
  • B)Wenn das Schlagstück / Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist.
  • C)Wenn sich Geschosse oder Patronen in der Waffe befinden.
Erklärung

Schussbereit bedeutet nach WaffG geladen, also Munition im Patronenlager, in der Trommel oder im in der Waffe eingeführten Magazin. Bloßes Tragen im Holster oder ein gespannter Schlagbolzen bei leerer Waffe macht sie nicht schussbereit.

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