NiedersachsenRechtNDS-RE-374-2022

Wann ist eine Schusswaffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn sie geladen ist.

  • A)Wenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag zu bringen ist.
  • B)Wenn sie geladen ist.
  • C)Wenn sie im Holster mitgeführt wird.
Erklärung

Schussbereit bedeutet nach WaffG: in der Waffe befindet sich Munition – sei es im Patronenlager oder in einem eingeführten, gefüllten Magazin. Ob sie gesichert, entspannt, im Koffer oder Holster ist, spielt keine Rolle; entscheidend ist, dass Patronen in der Waffe sind. Optionen 1 und 3 betreffen nur Zugriffs- bzw. Trageweise, nicht die Schussbereitschaft.

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