NiedersachsenRechtNDS-RE-405-2022

Wann ist eine Waffe erneut zu beschießen?

Kurze Antwort

Eine Waffe ist erneut zu beschießen, wenn höchstbeanspruchte Teile verändert oder instand gesetzt wurden.

  • A)Unter anderem, wenn der Neubeschuss fällig wird. Dies ist bei Neuwaffen nach 15 Jahren, bei Gebrauchtwaffen nach 10 Jahren der Fall.
  • B)Ein Beschuss ist unter anderem dann erforderlich, wenn eine Waffe von einem gewerblichen Waffenhändler an einen Kunden verkauft wird. Dies ist aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung zum Schutze des Kunden besonders geregelt.
  • C)Ein erneuter Beschuss muss immer dann erfolgen, wenn höchstbeanspruchte Teile der Waffe verändert oder instand gesetzt wurden.
Erklärung

Dazu zählen beispielsweise Lauf oder Verschluss. Nach einer solchen Veränderung muss die Waffe erneut dem Beschussamt vorgelegt werden.

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