Kurze Antwort
Eine Waffe ist erneut zum Beschuss vorzulegen, wenn ein neuer Lauf eingebaut oder der Verschluss erneuert wurde oder wenn der Lauf mit Kompensatoröffnungen versehen wurde.
Ein Neubeschuss ist immer nötig, wenn höchstbeanspruchte, wesentliche Teile materialschwächend verändert oder ersetzt wurden (Lauf, Verschluss). Unwesentliche Änderungen wie Sportgriffschalen oder ein leichterer Abzug erfordern keinen Neubeschuss.
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