NiedersachsenRechtNDS-RE-372-2022

Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wenn sie geladen, aber entspannt und gesichert ist. und Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.

  • A)Wenn sie geladen, aber entspannt und gesichert ist.
  • B)Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.
  • C)Wenn ein gefülltes Magazin griffbereit liegt.

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