NiedersachsenRechtNDS-RE-372-2022

Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Eine Waffe ist schussbereit, wenn sie geladen ist oder ein gefülltes Magazin eingeführt wurde, unabhängig davon, ob sie entspannt und gesichert ist.

  • A)Wenn sie geladen, aber entspannt und gesichert ist.
  • B)Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.
  • C)Wenn ein gefülltes Magazin griffbereit liegt.
Erklärung

Geladen bedeutet, dass sich Munition im Patronenlager, in der Trommel oder im eingeführten Magazin befindet. Ein lediglich griffbereit liegendes, gefülltes Magazin macht die Waffe nicht schussbereit.

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