NiedersachsenRechtNDS-RE-373-2022

Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Eine Waffe ist schussbereit, wenn sich Munition oder Geschosse in der Waffe befinden, auch wenn sie gesichert oder in einem abgeschlossenen Koffer liegt.

  • A)Waffe geladen, aber gesichert und im abgeschlossenen Koffer.
  • B)Waffe ungeladen und ohne Magazin in der Hosentasche.
  • C)Waffe ungeladen in der Hand.
Erklärung

„Schussbereit“ bezieht sich auf den geladenen Zustand, nicht auf die Zugriffsbereitschaft. Eine ungeladene Waffe ohne Magazin oder eine ungeladene Waffe in der Hand ist nicht schussbereit.

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