NiedersachsenRechtNDS-RE-373-2022

Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Waffe geladen, aber gesichert und im abgeschlossenen Koffer.

  • A)Waffe geladen, aber gesichert und im abgeschlossenen Koffer.
  • B)Waffe ungeladen und ohne Magazin in der Hosentasche.
  • C)Waffe ungeladen in der Hand.

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