Kurze Antwort
Richtig sind: Wenn sie in einem verschlossenen Koffer liegt und sich eine Patrone im Patronenlager befindet. und <p>Wenn das Magazin in der Waffe mit Patronen gefüllt ist und die Waffe im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW liegt.</p>.
Schussbereit heißt nach WaffG: geladen. Geladen ist die Waffe, wenn sich Munition im Patronenlager oder in einem in der Waffe eingeführten, gefüllten Magazin befindet. Ob sie im Holster oder im verschlossenen Koffer liegt, ist dafür unerheblich; Option 2 und 3 sind daher richtig, Option 1 falsch.
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