NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-275-2022

Wann müssen nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) bei einem Kesseltreiben im Feld die Flintenläufe entladen werden?

Kurze Antwort

Bei einem Kesseltreiben sind die Flintenläufe beim Überwinden von Hindernissen sowie unmittelbar nach dem Signal zur Beendigung des Treibens zu entladen.

  • A)Beim Überwinden von Hindernissen
  • B)Nach dem Signal "Treiber rein"
  • C)Nach dem Signal zur Beendigung des Treibens
Erklärung

Die UVV Jagd (VSG 4.4) verlangt in Gefahrenlagen wie Hindernissen das Entladen der Läufe. Zudem ist nach „Hahn in Ruh“/Ende des Treibens die Waffe sofort zu entladen; „Treiber rein“ ändert nur die Schussrichtung, nicht den Ladezustand.

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