NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-60-2022

Wann unterliegt erlegtes Haarwild der amtlichen Fleischbeschaupflicht?

Kurze Antwort

Erlegtes Haarwild ist amtlich fleischbeschaupflichtig, sobald es dem gewerbemäßigen Handel zugeführt wird.

  • A)wenn es zum menschlichen Genuss verwendet werden soll
  • B)wenn der Revierinhaber es an andere Personen weitergibt
  • C)wenn es dem gewerbemäßigen Handel zugeführt wird
Erklärung

Für den Handel ist eine amtliche Beschau Pflicht. Eigenverbrauch oder direkte Abgabe kleiner Mengen als Primärerzeugnis an Endverbraucher/örtlichen Einzelhandel sind ohne amtliche Beschau zulässig, sofern keine bedenklichen Merkmale vorliegen.

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