NiedersachsenRechtNDS-RE-80-2022

Wann wird ein Jäger jagdpachtfähig?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Wenn er einen Jahresjagdschein besitzt und vorher während dreier Jahre einen solchen besessen hat</p>.

  • A)Wenn er 3 Jahresjagdscheine gelöst hat
  • B)Wenn er 6 Tagesjagdscheine in 6 verschiedenen Jahren gelöst hat
  • C)<p>Wenn er einen Jahresjagdschein besitzt und vorher während dreier Jahre einen solchen besessen hat</p>
Erklärung

Richtig ist Option 3: Pachtfähig ist nur, wer aktuell einen Jahresjagdschein hat und zuvor insgesamt 36 Monate einen Jahresjagdschein besessen hat (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Es zählen reale Besitzmonate, nicht die Anzahl gelöster Scheine; Tagesjagdscheine und der Jugendjagdschein werden nicht angerechnet.

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