Kurze Antwort
Richtig ist: Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist.
Richtig ist Option 1. Fällt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit weg (z. B. wegen Straftaten, unsachgemäßem Umgang oder mangelhafter Verwahrung von Waffen/Munition), muss die Behörde die Erlaubnis in der Regel widerrufen (§ 5 WaffG i. V. m. § 4 WaffG). Ein bloßer Umzug in ein anderes Bundesland führt nicht zum Widerruf; fehlendes Bedürfnis kann ebenfalls zum Widerruf führen, war hier aber nicht als richtige Option vorgesehen.
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