NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-52-2022

Wann wird in der Regel eine waffenrechtliche Erlaubnis von der Erlaubnisbehörde widerrufen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist.

  • A)Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist.
  • B)Wenn der Inhaber kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.
  • C)Wenn der Inhaber seinen Wohnort in ein anderes Bundesland verlegt.
Erklärung

Richtig ist Option 1. Fällt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit weg (z. B. wegen Straftaten, unsachgemäßem Umgang oder mangelhafter Verwahrung von Waffen/Munition), muss die Behörde die Erlaubnis in der Regel widerrufen (§ 5 WaffG i. V. m. § 4 WaffG). Ein bloßer Umzug in ein anderes Bundesland führt nicht zum Widerruf; fehlendes Bedürfnis kann ebenfalls zum Widerruf führen, war hier aber nicht als richtige Option vorgesehen.

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