NiedersachsenRechtNDS-RE-360-2022

Was bedeutet der Rechtsbegriff „Mitnahme einer Schusswaffe“?

Kurze Antwort

Richtig ist: Zur Wettkampfteilnahme ins Ausland mitnehmen.

  • A)Von zu Hause auf den Schießstand mitnehmen.
  • B)Von zu Hause in die Wohnung eines Freundes mitnehmen.
  • C)Zur Wettkampfteilnahme ins Ausland mitnehmen.
Erklärung

„Mitnahme“ meint die vorübergehende Ausfuhr einer eigenen Schusswaffe in einen anderen EU-Mitgliedstaat, z. B. zur Jagd oder Wettkampfteilnahme, typischerweise unter Nutzung des Europäischen Feuerwaffenpasses und ggf. weiterer Genehmigungen. Innerstaatliche Wege (nach Hause, Schießstand, Freund) sind kein „Mitnehmen“, sondern Führen/Transport innerhalb Deutschlands.

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