Kurze Antwort
Richtig ist: Zur Wettkampfteilnahme ins Ausland mitnehmen.
„Mitnahme“ meint die vorübergehende Ausfuhr einer eigenen Schusswaffe in einen anderen EU-Mitgliedstaat, z. B. zur Jagd oder Wettkampfteilnahme, typischerweise unter Nutzung des Europäischen Feuerwaffenpasses und ggf. weiterer Genehmigungen. Innerstaatliche Wege (nach Hause, Schießstand, Freund) sind kein „Mitnehmen“, sondern Führen/Transport innerhalb Deutschlands.
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