Kurze Antwort
Das große Jägerrecht umfasst Haupt (außer beim Schwarzwild), Träger (Hals), den Vorschlag bis zur dritten Rippe und die Lenden.
Historisch gehörte dies zur Entlohnung der Berufsjäger. Geräusch und Innereien zählen nicht dazu, sie fallen unter das kleine Jägerrecht. Heute ist das große Jägerrecht kaum noch üblich.
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