Kurze Antwort
Richtig ist: eingefriedete Campingplätze.
In Niedersachsen zählen u. a. eingefriedete Campingplätze per Gesetz zu den befriedeten Bezirken – dort ruht die Jagd. Wildäcker, Golfplätze und eingezäunte Forstkulturen sind im NJagdG nicht als befriedete Bezirke gesetzlich aufgeführt. Regulations may vary depending on the federal state.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.