NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-57-2022

Was haben Sie zu veranlassen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe auf Grund einer waffenrechtlichen Erlaubnis dauerhaft erworben haben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ich melde den Erwerb schriftlich meiner örtlichen Erlaubnisbehörde.

  • A)Ich melde den Erwerb schriftlich meiner örtlichen Erlaubnisbehörde.
  • B)Ich melde den Erwerb schriftlich der Erlaubnisbehörde des Verkäufers.
  • C)Ich melde den Erwerb schriftlich meinem örtlichen Polizeirevier.

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