NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-57-2022

Was haben Sie zu veranlassen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe auf Grund einer waffenrechtlichen Erlaubnis dauerhaft erworben haben?

Kurze Antwort

Den Erwerb binnen zwei Wochen schriftlich der eigenen zuständigen Erlaubnisbehörde anzeigen und die WBK zur Eintragung vorlegen.

  • A)Ich melde den Erwerb schriftlich meiner örtlichen Erlaubnisbehörde.
  • B)Ich melde den Erwerb schriftlich der Erlaubnisbehörde des Verkäufers.
  • C)Ich melde den Erwerb schriftlich meinem örtlichen Polizeirevier.
Erklärung

Nach WaffG ist der Erwerber meldepflichtig gegenüber seiner örtlichen Erlaubnisbehörde, nicht der Behörde des Veräußerers oder der Polizei. Die Frist beträgt 14 Tage, damit die Waffe in die WBK eingetragen werden kann.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten