Kurze Antwort
Den Erwerb binnen zwei Wochen schriftlich der eigenen zuständigen Erlaubnisbehörde anzeigen und die WBK zur Eintragung vorlegen.
Nach WaffG ist der Erwerber meldepflichtig gegenüber seiner örtlichen Erlaubnisbehörde, nicht der Behörde des Veräußerers oder der Polizei. Die Frist beträgt 14 Tage, damit die Waffe in die WBK eingetragen werden kann.
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