NiedersachsenRechtNDS-RE-236-2022

Was hat der Jagdausübende zu veranlassen, wenn noch keine Wildfolge vereinbart ist und ein krank geschossenes Stück Schalenwild in den benachbarten Jagdbezirk wechselt, ohne sich in Sichtweite von der Grenze niederzutun?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Die Stelle des Überwechselns ist kenntlich zu machen, der benachbarte Jagdpächter ist unverzüglich zu verständigen</p>.

  • A)<p>Er hat unverzüglich die Verfolgung des Stückes aufzunehmen und zu versuchen, das Stück zur Strecke zu bringen</p>
  • B)<p>Die Stelle des Überwechselns ist kenntlich zu machen, der benachbarte Jagdpächter ist unverzüglich zu verständigen</p>
  • C)<p>Er muss dem krankgeschossenen Stück folgen, um den neuen Einstand festzustellen</p>
Erklärung

Richtig ist Option 2: Ohne Wildfolgevereinbarung darfst du nicht über die Grenze nachsuchen, sonst droht Jagdwilderei. Du markierst Anschuss und Wechselstelle und informierst den Jagdnachbarn unverzüglich, damit dieser die Nachsuche übernimmt bzw. veranlasst. Optionen 1 und 3 wären unzulässiges Nachstellen im fremden Revier.

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