Kurze Antwort
Den Verdacht unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde/Amtstierarzt melden.
Bereits der bloße Verdacht auf eine anzeigepflichtige Wildseuche ist meldepflichtig. Zuständig ist der Amtstierarzt der kommunalen Veterinärbehörde, die danach die erforderlichen Maßnahmen anordnet.
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