NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-140-2022

Was hat der Jagdausübungsberechtigte zu tun, um den Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche zu melden?

Kurze Antwort

Den Verdacht unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde/Amtstierarzt melden.

  • A)Meldung bei einem Untersuchungsinstitut
  • B)jedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen
  • C)Meldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover)
Erklärung

Bereits der bloße Verdacht auf eine anzeigepflichtige Wildseuche ist meldepflichtig. Zuständig ist der Amtstierarzt der kommunalen Veterinärbehörde, die danach die erforderlichen Maßnahmen anordnet.

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