NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-42-2022

Was hat mit dem Schwarzwild vor dem Abschwarten und Zerwirken zu geschehen?

Kurze Antwort

Richtig ist: es muss zur Trichinenbeschau.

  • A)es ist gründlich auszuwaschen
  • B)es muss 8 Tage aufbewahrt werden, damit es „haut gout“ erhält
  • C)es muss zur Trichinenbeschau
Erklärung

Richtig ist: es muss zur Trichinenbeschau. Schwarzwild (und andere mögliche Träger wie Dachs) darf erst nach negativem Trichinenbefund weiterverarbeitet oder abgegeben werden; ohne Untersuchung ist das eine Straftat nach Tier-LMHV. Auswaschen oder „haut gout“ sind hierfür irrelevant und teils sogar unhygienisch.

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