Kurze Antwort
Richtig ist: es muss zur Trichinenbeschau.
Richtig ist: es muss zur Trichinenbeschau. Schwarzwild (und andere mögliche Träger wie Dachs) darf erst nach negativem Trichinenbefund weiterverarbeitet oder abgegeben werden; ohne Untersuchung ist das eine Straftat nach Tier-LMHV. Auswaschen oder „haut gout“ sind hierfür irrelevant und teils sogar unhygienisch.
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