Kurze Antwort
Die Aufgabe des Natur- und Landschaftsschutzes ist die Erhaltung und Entwicklung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.
Nach BNatSchG sollen Naturgüter wie Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen bewahrt und weiterentwickelt werden. Ziel ist ihre nachhaltige Nutzung und Funktionsfähigkeit für kommende Generationen.
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