NiedersachsenRechtNDS-RE-446-2022

Was ist beim Verbringen von Schusswaffen über Staatsgrenzen immer zu beachten?

Kurze Antwort

Beim Verbringen von Schusswaffen müssen vor dem Grenzübertritt die erforderlichen Erlaubnisse Deutschlands beziehungsweise des Ziellandes und gegebenenfalls aller Transitländer vorliegen.

  • A)Beim Verbringen von Waffen nach Deutschland müssen vor Grenzübertritt die erforderlichen Erlaubnisse (z.B. Verbringungserlaubnis) vorliegen.
  • B)Beim Verbringen von Waffen aus Deutschland müssen vor Grenzübertritt die erforderlichen Erlaubnisse des Ziellandes und ggf. aller Transitländer vorliegen.
  • C)Es genügt immer eine deutsche WBK.
Erklärung

Für das Verbringen nach Deutschland ist vorher eine deutsche Verbringungserlaubnis erforderlich. Beim Verbringen aus Deutschland müssen die Genehmigungen des Ziellandes und gegebenenfalls der Transitländer vorliegen; eine deutsche WBK genügt nicht immer.

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