Kurze Antwort
Beim Verbringen von Schusswaffen müssen vor dem Grenzübertritt die erforderlichen Erlaubnisse Deutschlands beziehungsweise des Ziellandes und gegebenenfalls aller Transitländer vorliegen.
Für das Verbringen nach Deutschland ist vorher eine deutsche Verbringungserlaubnis erforderlich. Beim Verbringen aus Deutschland müssen die Genehmigungen des Ziellandes und gegebenenfalls der Transitländer vorliegen; eine deutsche WBK genügt nicht immer.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.